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Globale Vereinbarungen für den Schutz von Wildtieren und LebensräumenInternationaler Wildtierhandel: Artenschutzkonferenz stellt Zweifinger-Faultiere unter Schutz
Internationaler Wildtierhandel: Artenschutzkonferenz stellt Zweifinger-Faultiere unter Schutz
Hamburg, 3. Dezember 2025 – Auf der CITES-Konferenz in Usbekistan stimmten die Vertragsstaaten heute für einen erhöhten Schutzstatus für das Eigentliche Zweifingerfaultier und das Hoffmann-Zweifingerfaultier. Der IFAW (International Fund for Animal Welfare) hatte sich dafür eingesetzt, die Tiere bei der 20. Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (CoP20) auf Anhang II hochzustufen, um den Handel zu regulieren und den Rückgang zu bremsen. Der Trend zu Interaktionen mit Wildtieren sowie zur Haltung von Wildtieren als Haustiere ließ die Nachfrage zuletzt erheblich steigen.

„Das Listen in den Anhängen ist keine reine Bürokratie, sondern es geht darum, Leid und einen unbemerkten Rückgang der Populationen zu verhindern“, erklärt Robert Kless, Regionaldirektor des IFAW Deutschland. „Wir müssen besser verstehen, was mit diesen Tieren passiert, bevor es zu spät ist. Die Aufnahme in Anhang II stellt also eine wichtige Schutzmaßnahme dar.“
Daher wird die heute gefallene Entscheidung von Expert:innen des IFAW sehr begrüßt: „Wenn mehr Menschen bewusst wird, was sie bei Wildtieren anrichten, dann wenden sich hoffentlich auch mehr Menschen von diesem zerstörerischen Handel ab. Und wenn die Nachfrage sinkt, sinkt gleichzeitig auch der Anreiz, die Tiere der freien Wildbahn zu entreißen“, so Robert Kless weiter.
Faultiere werden immer häufiger ihren natürlichen Lebensräumen entnommen und entweder für den Handel mit exotischen Haustieren verkauft oder, insbesondere in den USA, als Attraktion gehalten. Naturschützer:innen warnen, dass die Anzahl der in freier Wildbahn eingefangenen Tiere einen gefährlichen Abwärtstrend für die Faultierpopulationen aufzeigt.
Zwar gelten Zweifinger-Faultiere derzeit insgesamt als „nicht gefährdet“, Hoffmann-Zweifingerfaultiere werden aber in Teilen ihres Verbreitungsgebiets als „gefährdet“ bzw. „stark gefährdet“ eingestuft. Eigentliche Zweifingerfaultiere sind derzeit nicht bedroht. Da sie den Hoffmann-Zweifingerfaultieren aber sehr ähnlich sehen, können die zuständigen Behörden die Arten im Handel nur schwer auseinanderhalten. Das Eigentliche Zweifingerfaultier wird deshalb nun als „ähnlich aussehende Art“ gelistet, damit die Schutzmaßnahmen besser greifen.
Außerdem ist die Anzahl der in die USA importierten Eigentlichen Zweifingerfaultiere stark angestiegen. Die USA sind eins der wenigen Länder der Welt, die den Import von nicht in CITES gelisteten Arten überwachen. 2012 wurden 59 Tiere importiert, 2023 hatte sich diese Zahl mit 160 Tieren fast verdreifacht. Dank der Aufnahme in Anhang II werden wichtige Daten zu Ausmaß und Art der Ausbeutung dieser Tiere auf der ganzen Welt zur Verfügung stehen.
Faultiere pflanzen sich nur langsam fort: Sie haben eine lange Tragezeit und bringen meist nur ein Junges auf einmal zur Welt. Gegenüber Änderungen in ihrer Umgebung sind sie besonders anfällig, weil sie ihre Körpertemperatur nicht selbst regulieren können. In Gefangenschaft erkranken sie oft, und die Sterblichkeit ist hoch. Laut Schätzungen überleben nur 10 % der in freier Wildbahn gefangenen Faultiere. Die übrigen 90 % sterben beim Erjagen oder während des Transports. In Verbindung mit dem fortlaufenden Verlust von Lebensraum birgt der unkontrollierte Handel bei mehreren Populationen die Gefahr eines drastischen Rückgangs.
„Faultiere mögen in Gefangenschaft ruhig wirken, aber jedes ‚niedliche‘ Selfie zeigt ein Wildtier, das dem Dschungel entrissen wurde. Werden wilde Tiere wie etwa Faultiere festgehalten, angefasst oder als Haustiere gekauft, richtet das unsagbaren Schaden an. Was nach harmlosen Interaktionen aussieht, kann schnell dramatische Folgen für den Artenschutz haben“, so Kless weiter.
Die Anträge auf Schutzmaßnahmen nach Artikel II wurden von Brasilien eingereicht und von Costa Rica und Panama unterstützt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Die CITES-CoP20 wurde am 24. November in Samarkand in Usbekistan eröffnet und läuft noch bis zum 5. Dezember. Alle während der Konferenz gefassten Beschlüsse müssen bei der Abschlusssitzung bestätigt werden und treten 90 Tage nach Ende der Konferenz in Kraft.
Für weitere Infos oder Interviews kontaktieren Sie bitte:
Dörte von der Reith
Communications Direcctor
m: +49 (0) 160 904864 93
e: dreith@ifaw.org
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