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Globale Vereinbarungen für den Schutz von Wildtieren und LebensräumenCITES-Konferenz erhöht den Schutz für Hunderte von Arten
CITES-Konferenz erhöht den Schutz für Hunderte von Arten
Die Staats- und Regierungschefs der Welt haben auf der Washingtoner Artenschutzkonferenz (CITES) in Usbekistan mit überwältigender Mehrheit für einen besseren Schutz von Wildtieren gestimmt. Damit erhalten zahlreiche Wildtierarten, die durch internationalen Handel von Übernutzung bedroht sind, eine Überlebenschance.
Über 70 Hai- und Rochenarten erhielten höheren Schutz, ebenso wie zahlreiche Wildtiere, die für den Haustierhandel gefragt sind. Versuche, den Schutz für einige der bekanntesten Wildtiere Afrikas zu schwächen, wurden abgelehnt.
„Die Tierwelt befindet sich in einer Krise, und die Staats- und Regierungschefs der Welt haben mit überwältigender Mehrheit die dringende Notwendigkeit erkannt, entschiedene Maßnahmen zu ergreifen“, sagt Robert Kless, Leiter des IFAW Deutschland. „Vom kleinsten Gecko bis zum größten Hai – Arten, die durch die Nachfrage der Menschen vom Aussterben bedroht sind, erhalten endlich den Schutz, den sie brauchen. Aber während wir die Erfolge für die Tierwelt auf dieser Konferenz feiern, sind viele Arten weiterhin der Ausbeutung ausgesetzt. Dies mag ein Sieg für die Tierwelt sein, aber es ist auch eine dringende Warnung.“
Der IFAW setzte sich für einen stärkeren Schutz einer Reihe wichtiger Arten ein, darunter:
Haie und Rochen
· Weißspitzen-Hochseehaie – Aufnahme in Anhang I
· Walhaie – Aufnahme in Anhang I
· Mantas und Teufelsrochen (Mobuliden) – Aufnahme in Anhang I
· Gitarrenrochen und Keilrochen erhielten eine Null-Exportquote, wodurch der legale internationale Handel effektiv gestoppt wurde.
· Glatthai und Hundshai – Aufnahme in Anhang II, was bedeutet, dass der Handel nur dann fortgesetzt werden kann, wenn seine Nachhaltigkeit nachgewiesen wird
· Schlingerhai – Aufnahme in Anhang II
Als Haustiere gehandelte Wildtiere
· Zwei Faultierarten – Eigentliche Zweifingerfaultiere und Hoffmann-Zweifingerfaultiere – Aufnahme in Anhang II
· Singvögel – der Großschnabel-Samenfink wurde von Anhang II in Anhang I verschoben und Samenfinken wurden in Anhang II aufgenommen.
· Der australische Mount-Elliot-Blattschwanzgecko und der Dünnfingergecko wurden in Anhang II aufgenommen.
· Der Galapagos-Meeresleguan wurde von Anhang II in Anhang I verschoben.
· Die Galapagos-Landleguan wurde von Anhang II in Anhang I verschoben.
Afrikanische Megafauna – Anträge auf Schwächung der Schutzmaßnahmen
· Afrikanische Elefanten bleiben in Anhang I, der Handel mit Elfenbeinvorräten wird nicht wieder aufgenommen
· Das Spitzmaulnashorn bleibt in Anhang I, der Handel mit Hornvorräten wird nicht wieder aufgenommen
· Das südliche Breitmaulnashorn bleibt in Anhang I, der Handel mit Hornvorräten wird nicht wieder aufgenommen
· Alle Giraffenpopulationen bleiben in Anhang II
Die CITES-CoP20 wurde am 24. November in Samarkand, Usbekistan, eröffnet und endet am 5. Dezember. Alle während der Konferenz getroffenen Entscheidungen wurden in der abschließenden Plenarsitzung am 4. Dezember bestätigt und treten 90 Tage nach Ende der Konferenz in Kraft (sofern nicht anders vereinbart).
Für weitere Infos oder Interviews kontaktieren Sie bitte:
Dörte von der Reith
Communications Director
m: +49 (0) 160 904864 93
e: dreith@ifaw.org
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