Politische Übereinkommen und Vereinbarungen - weltweit
Globale Vereinbarungen für den Schutz von Wildtieren und LebensräumenWeltweit führende Politiker schließen sich zusammen, um den Handel mit „exotischen Haustieren” einzudämmen
Weltweit führende Politiker schließen sich zusammen, um den Handel mit „exotischen Haustieren” einzudämmen
Hamburg, 3. Dezember 2025 – Die Artenschutzkonferenz CITES traf heute eine weitere wichtige Entscheidung für den Schutz von Wildtierarten: Sie gewährte Galapagos-Meeres- und Landleguanen den höchsten Schutzstatus. Mit der Aufnahme in Anhang I ist der kommerzielle Handel mit diesen Tieren verboten. Die Staats- und Regierungschefs setzen mit der Entscheidung ein weiteres deutliches Zeichen gegen den florierenden Handel mit exotischen Wildtieren zur privaten Haltung. Eine Vielzahl an Arten genießt nun weltweiten Schutz, indem der nicht nachhaltige Handel stärker bekämpft werden kann.

Die diesjährige CITES-Konferenz bestätigt einen besorgniserregenden Trend, der das Überleben der Wildpopulationen gefährdet: Die Nachfrage nach Wildtieren, die als Haustiere gehandelt werden, steigt. Von den 51 Anträgen, die die Konvention über den internationalen Handel mit gefährdeten Wildtier- und Pflanzenarten (CITES) von ihren Mitgliedsregierungen erhalten hat, beziehen sich 12 auf Wildtiere, die als Haustiere gehandelt werden. Die eingebrachten Vorschläge betreffen über 80 Arten – darunter Reptilien, Primaten, Singvögel und Faultiere. In der Vergangenheit konzentrierten sich die Diskussionen in erster Linie auf Tiere, die wegen ihrer Körperteile wie Elfenbein oder Hörner gehandelt werden. Naturschützer:innen des IFAW (International Fund for Animal Welfare) haben die Regierungen bei der Entscheidungsfindung zu aktuellen Problemen und deren Lösung beraten.
„Der internationale Handel mit Wildtieren hat sich in den letzten Jahren verändert. Statt tot werden die Tiere lebendig angeboten“, erklärt Robert Kless, Regionaldirektor des IFAW Deutschland. „Die wachsende Nachfrage nach Wildtieren für private Haltung führt zu ihrem Rückgang in freier Wildbahn. Sobald eine Art zu einem beliebten oder viralen „exotischen“ Haustier wird, ist ihr Überleben gefährdet. Dies wird oft durch soziale Medien vorangetrieben. Die neuen Schutzmaßnahmen ziehen das Netz um Wildtierhändler, die Gesetzeslücken ausnutzen, nun enger.“
Die Vorschläge wurden vor dem Hintergrund wachsender Besorgnis über nicht nachhaltige internationale Handelspraktiken – sowohl legale als auch illegale – in Bezug auf seltene und endemische Arten und deren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt vorgelegt.
„Wildtierhändler nutzen oft gutgläubige Tierfreunde aus und fügen den Tierpopulationen in freier Wildbahn unermesslichen Schaden zu. Die Natur als eine Art kostenlosen Zoofachhandel zu behandeln, ist nicht nachhaltig“, fügte Kless hinzu. „Auch wenn es harmlos erscheinen mag, ein wildes Tier bei sich zu Hause zu halten, handelt es sich dennoch um Ausbeutung von Wildtieren, die für Wildpopulationen und die Artenvielfalt schädlich ist. Dieser besorgniserregende Trend muss dringend bekämpft werden, damit diese Tiere eine Chance aufs Überleben haben.“
Die Gewinner und Verlierer der 20. Vertragsstaatenkonferenz (CoP20) im Überblick:
Zehn Vorschläge zur Verschärfung des Schutzes wurden angenommen und einer abgelehnt. Der einzige Vorschlag zur Lockerung des Schutzes wurde ebenfalls abgelehnt.
Gewinner:
- Der Vorschlag für zwei Faultierarten – Eigentliche Zweifingerfaultiere und Hoffmann-Zweifingerfaultiere – wurde angenommen. Beide Arten wurden in Anhang II aufgenommen.
- Die Goldbauchmangabe ist von Anhang II in Anhang I hochgestuft worden.
- Der Wanderfalke bleibt in Anhang I, trotz eines Antrags auf Herabstufung.
- Singvögel: Der Großschnabel-Samenfink wird von Anhang II in Anhang I hochgestuft und Samenfinken in Anhang II aufgenommen.
- Die Hispaniolanische Riesengallwespe wird von Anhang II in Anhang I hochgestuft. Der Mount-Elliot-Blattschwanzgecko und der Dünnfingergecko werden in Anhang II aufgenommen.
- Die Bale-Berg-Viper und die Äthiopische Bergviper werden in Anhang I aufgenommen.
- Die Stutz-Gelenkschildkröte wird von Anhang II in Anhang I hochgestuft.
- Der Galapagos-Meeresleguan und der Galapagos-Landleguan werden von Anhang II in Anhang I hochgestuft.
Verlierer:
- Vogelspinnen: Verschiedene in Südamerika heimische Arten wurden für die Aufnahme in Anhang II abgelehnt.
Gesetzeslücken stellen ebenfalls eine Gefahr für Wildtiere dar. Dies zeigen die zahlreichen endemischen und national geschützten Arten, die zunehmend außerhalb ihrer Heimatländer gefunden werden. Galapagos-Leguane aus Ecuador beispielsweise erfreuen sich als Haustiere zunehmender Beliebtheit. Sie stehen unter nationalem Schutz, und es sind keine legalen kommerziellen Exporte erlaubt. Dennoch tauchen sie auf Haustiermärkten auf der ganzen Welt auf – darunter auch in Europa, wo es keine Gesetze gegen ihren Verkauf gibt, selbst wenn die Tiere illegal aus ihrem Herkunftsland entnommen wurden.
Die CITES CoP20 wurde am 24. November in Samarkand, Usbekistan, eröffnet und dauert bis zum 5. Dezember. Alle während der Konferenz getroffenen Entscheidungen müssen von der abschließenden Plenarsitzung am Ende der Konferenz bestätigt werden und treten 90 Tage nach Ende der Konferenz in Kraft.
Weiterführende Informationen:
Frühere relevante Forschungsarbeiten
- Stolen Wildlife V-Bericht
- Die Nachfrage nach wilden Haustieren führt zu einem Anstieg der Wildtierkriminalität in Lateinamerika
- Lücken in der EU-Gesetzgebung begünstigen den ungehinderten Handel mit lateinamerikanischen Wildtieren
Alexandre Pinna vom Ouranos-Projekt führte im Auftrag des IFAW eine kurze Stichprobenumfrage zu den Arten durch, die häufig als Haustiere gehandelt werden und für eine Aufnahme in die CITES-Listen vorgesehen waren. Die Umfrage erfolgte im Zeitraum vom 11. bis 24. Oktober 2025. Es wurden zahlreiche Arten entdeckt, die für die Aufnahme in die CITES-Liste vorgeschlagen werden, darunter Mount-Elliot-Blattschwanzgeckos, Eigentliche Zweifingerfaultiere und Hispaniolanische Riesengallwespen. Diese Arten konnten an Orten wie Europa und den Vereinigten Staaten gefunden werden, wo sie nicht heimisch sind. Einige Anzeigen schienen sogar ihren potenziellen Statuswechsel als Verkaufsargument zu nutzen, wie beispielsweise bei den australischen Blattschwanzgeckos, mit dem Hinweis: „**AMAZING Pre-CITES Aussie List**“. Es wurden auch Websites dokumentiert, die offenbar mehrere Arten verkaufen, darunter Faultiere. In älteren Angeboten wurde angegeben, dass die Tiere in freier Wildbahn gefangen wurden. Referenzen können auf Anfrage weitergegeben werden.
Der IFAW führt seit über zwei Jahrzehnten Untersuchungen zum Handel mit Wildtieren im Internet durch, wobei der Schwerpunkt auf CITES-gelisteten Arten liegt. Ursprünglich stand der Handel mit Wildtierprodukten wie Elefantenelfenbein im Vordergrund, während relativ wenige lebende Tiere betroffen waren. Heute gibt es eine größere Menge lebender Tiere, insbesondere Vögel und Reptilien.
Neben dem Vorschlag zur Aufnahme in die Liste gibt es bei dieser CITES-Konferenz auch Vorschläge zur Einführung neuer Leitlinien für Regierungen zur Überprüfung der sogenannten Produktkette. Dazu gehört ein Vorschlag, Tiere bis zu ihrer Entnahme aus der Wildnis zurückzuverfolgen. Ein weiterer Vorschlag, der sich speziell auf endemische Arten bezieht, fordert Regierungen, die Genehmigungen erteilen, auf, sich mit dem Herkunftsland dieser Arten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass es sich um legalen Handel handelt.
Anhang I: Vom Aussterben bedrohte Arten. Der Handel ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Anhang II: Arten, die nicht unbedingt vom Aussterben bedroht sind, deren Handel jedoch kontrolliert werden muss, um eine mit ihrem Überleben unvereinbare Nutzung zu vermeiden.
Anhang III: Arten, die in mindestens einem Land geschützt sind, das um internationale Unterstützung bei der Kontrolle des Handels bittet. Änderungen an Anhang III folgen einem anderen Verfahren als Änderungen an den Anhängen I und II, da jede Vertragspartei berechtigt ist, einseitige Änderungen daran vorzunehmen.
Für weitere Infos oder Interviews kontaktieren Sie bitte:
Dörte von der Reith
Senior Communications Manager
m: +49 (0) 160 904864 93
e: dreith@ifaw.org
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