NGOs fordern EU zur Bekämpfung der Umweltkriminalität auf
NGOs fordern EU zur Bekämpfung der Umweltkriminalität auf
1 Juni 2023
Im Dezember 2021 schlug die Europäische Kommission eine weitreichende Überarbeitung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vor. Der Rat und das Europäische Parlament haben daraufhin ihre eigenen Positionen zu dem Vorschlag der Kommission formuliert. Jetzt verhandeln alle drei EU-Institutionen über die finale Ausgestaltung der überarbeiteten Richtlinie.
Die aktuelle Richtlinie weist Unzulänglichkeiten auf und wurde von den EU-Mitgliedsstaaten nur mangelhaft umgesetzt. Die Kommission will nun nachbessern, indem sie die Richtlinie unter anderem durch eine aktualisierte und umfassendere Liste von Umweltstraftaten, durch einheitliche Sanktionsarten und Strafmaße sowie Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Untersuchung und Verfolgung von Umweltstraftaten erweitert. Nachdem der Rat und das Parlament in den vergangenen Monaten ihre eigenen Positionen zum Änderungsvorschlag festgelegt hatten, verhandeln die drei EU-Institutionen jetzt über die endgültige Fassung der Richtlinie.
Der IFAW stellte gemeinsam mit anderen Umwelt-, Natur-, Arten- und Tierschutzorganisationen Empfehlungen für die bevorstehenden Verhandlungen zusammen. Wir sind der Meinung, dass der Kampf gegen Umweltkriminalität in der EU höchste Priorität haben muss, da sie weltweit das drittgrößte Kriminalitätsfeld darstellt und die Europäische Union hier eine zentrale Drehscheibe ist.
Unsere wichtigste Forderung ist die Festlegung einer allgemeinen Definition dessen, was als Umweltverbrechen gilt. Dies würde die strafrechtliche Verfolgung schwerer Umweltvergehen ermöglichen und verhindern, dass die Richtlinie jedes Mal geändert werden muss, wenn neue Kategorien rechtswidrigen Verhaltens - die noch nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen - festgestellt werden. Darüber hinaus müssen die Definitionen und Formulierungen in der Richtlinie hinreichend präzise sein, um die Durchsetzbarkeit der Bestimmungen zu gewährleisten und gleiche Bedingungen zu schaffen, die die Bekämpfung der Umweltkriminalität in der gesamten EU harmonisieren.
Wir fordern auch die Aufnahme von Unterwasserlärm in die Liste der Schadstoffe, die Meere und das Leben darin erheblich belasten, wie dies bereits von anderen bestehenden EU-Rechtsvorschriften anerkannt wird.
Im Hinblick auf die Durchsetzung unterstützt der IFAW nachdrücklich die von der Kommission vorgeschlagenen Höchststrafen und Sanktionen für Personen und Organisationen, die Umweltverbrechen begehen. Strafen werden nur dann als abschreckend angesehen, wenn sie für Kriminelle in allen Mitgliedsstaaten ein hohes Risiko darstellen.
Wir fordern das Europäische Parlament und die Verhandlungsführer der Mitgliedstaaten dazu auf, diese gemeinsamen Empfehlungen während der Dreierverhandlungen zu berücksichtigen und eine möglichst starke Gesetzgebung zu schaffen, um die Umweltkriminalität in der EU wirksam zu bekämpfen.
Zudem erwarten wir von der deutschen Regierung, diesen Prozess entsprechend und im Sinne unserer Empfehlungen zu unterstützen.
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