Ilaria Di Silvestre
Im Kampf gegen Wildtierkriminalität: Zwei wichtige Maßnahmen, die die EU umsetzen muss
Im Kampf gegen Wildtierkriminalität: Zwei wichtige Maßnahmen, die die EU umsetzen muss
Am 6. Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Machbarkeitsstudie über Maßnahmen zur Bekämpfung des des illegalen Handels mit Wildtieren. Dies ist eine entscheidende Gelegenheit, die Schlupflöcher zu schließen, die den illegalen Handel mit Wildtieren ermöglichen, und sicherzustellen, dass die EU stärkere Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt weltweit ergreift.

Der illegale Handel mit Wildtieren ist eine der größten Umsatzmärkte der international organisierten Kriminalität und bedroht das Überleben von Arten, die öffentliche Gesundheit und die globale Sicherheit. Die EU spielt als Herkunfts-, Ziel- und Transitland eine wichtige Rolle, insbesondere beim Handel mit exotischen Haustieren.
Dieser Trend wurde auch durch die jüngste Bedrohungsanalyse von Europol zur schweren und organisierten Kriminalität (EU-SOCTA) bestätigt. Der Bericht hebt auch den wachsenden Online-Handel und die Hinwendung von Kriminellen zu Arten hervor, die nicht durch das CITES-Übereinkommen international geschützt sind.
Obwohl die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen den illegalen Handel mit Wildtieren seit seiner Verabschiedung im Jahr 2016 Fortschritte ermöglicht hat, gibt es nach wie vor Lücken, die seine Wirksamkeit beeinträchtigen. Die Durchführung der neuen Machbarkeitsstudie war eine der geplanten Maßnahmen des Aktionsplans.
Der IFAW fordert die Europäische Kommission auf, zwei wesentliche und sich ergänzende Maßnahmen umzusetzen, die in der Machbarkeitsstudie ermittelt wurden: die Schließung von rechtlichen Schlupflöchern und die Einrichtung einer umfassenden europäischen Datenbank über Wildtierimporte, die artspezifische Informationen beinhaltet.
Schließung von Schlupflöchern
Die Machbarkeitsstudie identifiziert eine wesentliche Schwäche der aktuellen EU-Rechtsvorschriften zum Handel mit Wildtieren: Sie erlaubt den Handel mit Arten, die in ihrem Herkunftsland illegal erworben wurden, sofern sie nicht unter das CITES-Übereinkommen fallen (mit wenigen Ausnahmen).
Diese Lücke ermöglicht es, dass seltene Arten wie der Schmetterling Pseudochazara cingovskii und viele Reptilien, Amphibien und Vögel legal in der EU gehandelt werden, obwohl sie illegal aus ihren Heimatländern entwendet wurden. Die EU muss Rechtsvorschriften erlassen, um diesen Handel unter Strafe zu stellen. Untersuchungen des IFAW haben gezeigt, dass lediglich Verwaltungsstrafen – eine weitere in der Studie identifizierte mögliche Lösung – nicht abschreckend genug sind.

Einrichtung einer umfassenden europäischen Datenbank für Importe von Wildtieren
Der Mangel an umfassenden Daten über Wildtierhandelsströme erschwert die Durchsetzung von bestehenden Regelungen und Risikobewertung. Derzeit gibt es keine EU-weite Datenbank, in der alle Importe von Wildtieren auf Artenebene erfasst werden, was die Identifizierung illegaler Handelsmuster erschwert.
Der IFAW fordert die EU nachdrücklich auf, eine zentrale Datenbank einzurichten, um Informationen über den Handel mit einzelnen Arten, einschließlich Nicht-CITES-Arten, zu sammeln. Dies wird die Transparenz erhöhen und eine bessere Durchsetzung von Regelungen ermöglichen.
Ein Aufruf zum Handeln
Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie enthalten klare Empfehlungen, um die europäische Politik im Kampf gegen den Handel mit Wildtieren wirksamer zu gestalten. Der IFAW fordert die Europäische Kommission auf, unverzüglich entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um bestehende Lücken zu schließen, bedrohte Arten zu schützen und die Durchsetzungsbemühungen der Herkunftsländer zu unterstützen.
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