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WeiterlesenDer kürzlich von der Europäischen Kommission verabschiedete Leitfaden (Englisch) zum Elfenbeinhandel empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten, ab dem 1. Juli 2017 keine Ausfuhrdokumente für Rohelfenbein mehr auszustellen. Ausnahmen gelten für Stoßzähne, die für wissenschaftliche Zwecke oder Bildungszwecke verwendet werden, zum Beispiel für Museen. Zusätzliche Beschränkungen/Kontrollen könnten außerdem für die Wiederausfuhr von Elfenbein nach China und in die USA gelten, da diese Länder strengere Bestimmungen haben.
Der Beschluss, der schon im EU Aktionsplan gegen Wildtierhandel (Englisch) angekündigt wurde, und auch durch Chinas Aufforderung an die EU, stärker gegen illegalen Elfenbeinhandel vorzugehen, mit angestoßen wurde, ist ein wichtiger Schritt der EU bei der Bekämpfung des illegalen Elfenbeinhandels.
Die Europäische Kommission will zusätzlich zur Verabschiedung des Leitfadens 2,25 Millionen Euro an das Sekretariat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) geben, um die Umsetzung der auf der letzten Vertragsstaatenkonferenz in Johannesburg im Oktober 2016 verabschiedeten Beschlüsse zu unterstützen.
Die Kommission erklärte, dass die Verabschiedung des Leitfadens für Elfenbeinhandel eine Reaktion auf Forderungen aus dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft sei. Die Kommission möchte nun Untersuchungen durchführen und Meinungen von Experten und aus der Bevölkerung einholen, um festzustellen, ob weitere Einschränkungen des Elfenbeinhandels, etwa für verarbeitetes Elfenbein, nötig sind.
Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission einen Leitfaden zur Definition von "verarbeitetem Elfenbein".
Derzeit dürfen verarbeitete oder geschnitzte Elfenbeingegenstände, die vor 1976 erworben wurden, in Europa mit einem Zertifikat exportiert werden. Die Person, die den Export unternehmen möchte, muss einen Nachweis darüber erbringen. Falls kein Nachweis vorhanden ist, wird vom EU Mitgliedstaat kein Ausfuhrdokument ausgestellt. Gegenstände, die vor 1947 hergestellt wurden, gelten als antik und brauchen überhaupt kein Zertifikat, vorausgesetzt, das Alter des Objekts kann bestimmt werden.
Der IFAW fordert weitere Einschränkungen des Elfenbeinhandels, auch für verarbeitetes Elfenbein. Denn solange man Elfenbein legal kaufen kann, nehmen Wilderei und Elfenbeinhandel kein Ende.
Eine Analyse der Exportdaten für Elfenbein und Elfenbeinprodukte von 2006 bis 2015 aus der CITES Handelsdatenbank hat ergeben, dass die EU der größte Exporteur von Elfenbeinprodukten ist und China und Hongkong die größten Importeure sind. In den vergangenen Jahren haben die Elfenbeinexporte aus der EU sogar stark zugenommen.
Zahlen der Regierung in Hongkong bestätigen einen starken Anstieg von Importen verarbeiteter Elfenbeinprodukte aus der EU. 2014 waren es 1.572 Produkte, 2015 waren es 10.761 Produkte. Bei verarbeitetem Elfenbein fehlt es oft an korrekter Dokumentation, und es besteht der Verdacht, dass auch neueres Elfenbein in den europäischen Markt gelangt.
Der IFAW arbeitet mit anderen NGOs in Europa zusammen und hat der Kommission schon häufig Beweise präsentiert, die zu der aktuellen Entscheidung geführt haben. Wir werden in den kommenden Monaten unsere Überzeugungsarbeit fortsetzen. Denn wir brauchen letztendlich ein einheitliches, verbindliches und dauerhaftes Verbot jeglicher Elfenbein-Reexporte.
Eleonora Panella
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