Kein Tier als Urlaubssouvenir
Tatsächlich aber werden die exotischen Souvenirs häufig aus Tieren und Pflanzen gefertigt, die unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutz-übereinkommens (CITES) stehen. Diese Produkte dürfen gar nicht oder nur mit Genehmigungen gehandelt werden. Führt ein Tourist solche Reiseandenken im Gepäck, drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen.
Im Jahr 2007 registrierte der Zoll an deutschen Außengrenzen 1.073 Beschlagnahmungen mit Zehntausenden von Artikeln (Quelle: Bundesamt für Naturschutz, BfN). Ein großer. Teil stammt aus Asien. Aus Ländern wie China, Thailand oder Vietnam bringen Urlauber z. B. präparierte Meeresschildkröten oder – sehr beliebt – Schlangenwein mit, d.h. in Reiswein eingelegte Kobras. USA-Touristen haben häufig Lederprodukte von Krokodil, Alligator oder Python im Gepäck. Aus Afrika führen Reisende hauptsächlich Elfenbeinartikel und Lederprodukte von Waran, Python oder Elefant ein.
Diese Souvenirs können teuer werden: Im Jahr 2007 mussten Urlauber beispielsweise 2.000 Euro Bußgeld zahlen für die Einfuhr von fünf kg Kaviar oder 1.000 Euro für einen Wolfspelz aus Russland. Für ein Paar Pythonlederstiefel aus China verhängte der Zoll eine Strafe von 400 Euro.
„Abgesehen von den Strafen, die Touristen mit dem Kauf solcher
Mitbringsel riskieren, stellt der Handel mit Souvenirs aus geschützten Arten
auch eine immense Bedrohung für die Natur dar“, so Dr. Kim Detloff vom IFAW
Deutschland. „Viele Reisende sind sich gar nicht bewusst, dass ein Großteil der
Wilderei nur stattfindet, um die Nachfrage nach Reiseandenken zu
befriedigen.“
Mitarbeiter des IFAW stehen auf der ITB als
Ansprechpartner zur Verfügung. Denn in der bevorstehenden Hauptreisezeit von Mai
bis September wird wie in jedem Jahr auch wieder die Zahl der Beschlagnahmen
steigen. Das BfN sowie der Deutsche Zoll, mit denen der IFAW eng kooperiert,
informieren an ihrem Stand in Halle 12 über das Thema Tourismus und
Artenschutz.
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