Wolfsschutz

Seit Jahren fördert der IFAW den Schutz der Wölfe in Deutschland und Westpolen.
Wolfsschutz und Spurensuche

Gesetzlicher Schutz

Der Wolf und sein Lebensraum sind durch verschiedene internationale artenschutzrechtliche Gesetze und Konventionen geschützt, wie beispielsweise durch die Berner Konvention (Anhang II) und die FFH-Richtlinie (Anhang II und Anhang IV).     
Auf nationaler Ebene unterliegt der Wolf dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Tierschutzgesetz sowie den jeweiligen Naturschutzgesetzen der Bundesländer.

Der IFAW unterstützt den Schutz des Wolfes

Im Jahr 2001 startete der IFAW sein Wolfprojekt mit dem Ziel, die natürliche Rückkehr der Wölfe nach Westpolen und Deutschland zu unterstützen. Damit der Wolf in Deutschland wieder heimisch werden kann, benötigen wir fundierte Ergebnisse aus Forschungsprojekten. Es müssen außerdem geeignete Verbindungen zwischen den einzelnen Vorkommen geschaffen werden, damit ein genetischer Austausch gewährleistet ist. Gleichzeitig ist es notwendig, die Bevölkerung aufzuklären, um die Akzeptanz für den Wolf zu fördern und ihn vor Verfolgung und Wilderei zu schützen.

Im Februar 2001 organisierte der IFAW ein erstes Treffen zwischen polnischen und deutschen Wolfsexperten in Szczyrk bei Krakau, Polen. Bei dieser Konferenz wurde über Fortschritte bei der natürlichen Wiederansiedlung und mögliche, dadurch resultierende Probleme gesprochen. Es zeigte sich, dass das Wissen über die zurückkommenden Wölfe sehr begrenzt ist und dass zusätzliche  Aufklärungsarbeit nötig ist, um die Wölfe vor illegalem Abschuss zu schützen.

Die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Wölfe

Der IFAW spricht folgende Empfehlungen aus und beteiligt sich an entsprechenden Projekten, um Wölfe in Deutschland und Polen zu schützen:

  • Präzise Erkundung und Dokumentation (Monitoring) von Wolfsvorkommen müssen sichergestellt und stetig ausgebaut werden.
  • Gesetzen zum Schutz vor Wilderei muss mit Nachdruck Geltung verschafft werden.
  • Das Bild von Wölfen und die Akzeptanz dieser Tiere müssen in der Öffentlichkeit verbessert werden. Der Wolf ist natürlicher Bestandteil des Ökosystems und stellt keine Gefahr für den Menschen dar.
  • Es müssen Vorkehrungen zum Schutz von Weidevieh  (insbesondere Schafen) in Wolfsgebieten getroffen werden, wie zum Beispiel der Einsatz von Herdenschutzhunden oder geeigneten Elektrozäunen.
  • Effektive Schutzmaßnahmen zur Sicherung der bestehenden und potentiellen Lebensräume der Wölfe.

Bundesländer mit Wolfsvorkommen müssen einen Managementplan für ein friedliches Miteinander zwischen Mensch und Wolf erstellen und umsetzen. Dabei ist eine Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern und angrenzenden Nachbarstaaten wie Polen anzustreben.

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