CITES-Vertragsstaatenkonferenz
Seit 40 Jahren findet alle drei Jahre die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, CoP) des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) statt, eine internationale Tagung, bei der für gefährdete Tier- und Pflanzenarten eine Reihe wichtiger Beschlüsse gefasst werden.
Die CITES ist ein internationales Abkommen zwischen Regierungen und dient dem Schutz gefährdeter wildlebende Tier- und Pflanzenarten durch Regulierung des internationalen Handels. Die CITES hat 177 Mitglieder, auch Vertragsstaaten genannt.
Wie es bereits seit 1997 Tradition ist, schickt der IFAW auch diesmal wieder ein Team von Delegierten zur vom 3. bis 14. März in Bangkok stattfindenden 16. Vertragsstaatenkonferenz.
In seiner Rolle als Beobachter bei der CoP prüft und analysiert der IFAW die eingereichten Anträge und gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab.
Der IFAW unterstützt folgende bei der CITES zur Debatte stehenden Initiativen:
- Die Bildung eines Expertengremiums, das Anträge zur Herabstufung des Afrikanischen Elefanten von Anhang I auf Anhang II überprüft. Die Vertragsstaaten müssten die Empfehlungen des Gremiums berücksichtigen. (Español)
- Die Sicherstellung, dass jegliche Genehmigung des Verkaufs von Elfenbein-Lagerbeständen in keiner Weise die Wilderei von Elefanten oder den illegalen Elfenbeinhandel anregt oder fördert. (Español)
- Die Aufschiebung eines Beschlusses in Sachen Elfenbeinhandel, der zur Wiederaufnahme des Elfenbeinhandels führen könnte, bevor die aktuelle Wildereikrise in Afrika und in Teilen Asiens beendet ist. (Español)
- Die Aufforderung aller Vertragsstaaten, insbesondere die USA, die EU, Japan und China zur Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz der Afrikanischen Elefanten, mit dem Ziel, die aktuelle Wildereikrise in Afrika zu beenden und an aktuellen Hotspots für Wilderer in Zentralafrika, Ostafrika und im südlichen Zentralafrika durchzugreifen. (Español)
- Die Listung des Weißspitzen-Hochseehais, Bodenstirn-Hammerhais, des Großen Hammerhais, des Glatten Hammerhais, des Heringshais und des Mantas auf Anhang II. (Español)
- Eine Regelung, dass es entweder einer einfachen Mehrheit oder eines Quorums von einem Drittel aller Vertragsstaaten bedarf, bevor eine geheime Abstimmung durchgeführt werden kann. (Español)
- Eine Regelung, dass Ausschüsse für Pflanzen- und Tierarten potenzielle Interessenkonflikte offenbaren müssen. (Español)
- Die Heraufstufung des Eisbären von Anhang II auf Anhang I. (Español)
- Die Verabschiedung einer Regelung zur Ausstellung von „Introduction from the sea“-Zertifikaten und Exportgenehmigungen, die die Entnahme einer CITES-Art aus dem Meer reguliert, wo keine Rechtssprechung eines CITES-Vertragsstaats gilt. (Español)
- Die Verabschiedung einer Resolution als Basis für die Bestimmung von Faktoren, die zur Erlangung schlüssiger und wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse zugunsten der Tiere nötig sind. (Español)
- Die Verabschiedung von Richtlinien für die Freistellung von Arten aus Anhang I und II als persönliche Gebrauchsgegenstände oder Haushaltsgegenstände. (Español)
Der IFAW unterstützt folgende Resolution:
- Einen Antrag auf Überprüfung und/oder Schaffung nationaler Pläne für den Schutz von Populationen wilder Tiger. (Español)
Der IFAW lehnt folgende Initiativen ab:
- Die Finanzierung eines Beraters, der u.a. überprüft, ob Bedarf dafür besteht, CITES-Resolutionen zu präzisieren, zu prüfen oder zu widerrufen. (Español)
- Die Verlagerung des Hauptanliegens von CITES weg von der Einhaltung und Durchsetzung der CITES-Bestimmungen hin zur Erleichterung und Förderung des Wildtierhandels. (Español)
- Die Verfassung eines Berichts, der Empfehlungen zur Einbeziehung der Klimawandelsforschung in CITES-Beschlüsse unterlässt. (Español)
- Die Vereinfachung des Kodiersystems der CITES-Handelsdatenbank und damit die Abschaffung wichtiger Codes wie Z (Zoo) oder B (Haltung in Gefangenschaft). (Español)
- Eine Regelung, laut der konfiszierte Tiere oder Pflanzen oder der Gewinn aus dem Verkauf konfiszierter Arten ins Exportland zurückgeschickt werden und dadurch den kommerziellen Handel stimulieren. (Español)
Drei CITES-Anhänge zum Schutz von Tieren
Die CITES führt drei Anhänge, die jeweils einen Schutzstatus für wilde Tier- und Pflanzenarten definieren.
CITES-Anhang I listet unmittelbar vom Aussterben bedrohte Arten wie den Tiger und den Afrikanische Elefanten. Kommerzieller Handel mit diesen Arten ist illegal.
Anhang II listet Arten wie die Saiga-Antilope und die Weißkopfruderente, die vom Aussterben bedroht sind, sofern der kommerzielle Handel mit ihnen nicht streng reguliert wird.
Anhang III listet Arten wie Geierschildkröte und Walross. Ein Vertragsstaat hat die anderen CITES-Vertragsstaaten um Unterstützung bei der Kontrolle des Handels mit diesen Arten gebeten. Diese Tier- und Pflanzenarten sind nicht unbedingt vom Aussterben bedroht.