Europäischer Gerichtshof bestätigt Robbenhandelsverbot
Der Europäische Gerichtshof bestätigte heute das EU-Handelsverbot für Robbenprodukte. Das Gericht wies entschieden alle Einwände zurück, das Handelsverbot selbst oder seine Implementierung entbehre einer legalen Grundlage. Der IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds) begrüßt diese Entscheidung.
„Das ist aus Sicht des IFAW ein befriedigendes Ergebnis“, so Dr. Ralf Sonntag, Leiter des IFAW-Deutschland. „Die europäischen Bürger sind auf unserer Seite, die Wissenschaftler auch und nun unterstützen uns auch die Juristen in unserem Bestreben, die europäischen Märkte zu schließen für Produkte aus der grausamen kommerziellen Robbenjagd.“
„Der nächste Schritt muss sein, dass die WTO (Welthandelsorganisation) die Rechtsgültigkeit des EU-Robbenhandelsverbotes bei dem andauernden Disput in Genf ebenfalls bestätigt“, so Sonntag weiter. „Der IFAW wird weiterhin die EU-Kommission bei seiner Verteidigung des Handelsverbots unterstützen, so wie wir es auch beim Gerichtshof getan haben.“
Die zweite Anhörung der von Norwegen und Kanada angestrengten Anfechtung des Handelsverbots vor der WTO findet kommenden Montag und Dienstag statt.
„Die kommerzielle Robbenjagd ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert. Die Grausamkeit dieser Jagd ist weder akzeptabel noch notwendig“, konstatiert Sonntag.
Die Entscheidung im Originaltext finden Sie hier: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-04/cp130055en.pdf
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