13 Juli 2007
(Hamburg) - "Kein Tier als Urlaubs-Souvenir", diese Aufforderung richtet der IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds) zu Beginn der Feriensaison an die deutschen Urlauber. Die Statistik des Bundesamts für Naturschutz zeigt das Ausmaß des Handels.
Viele dieser Arten stehen bereits unter dem strengen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA, englisch CITES). Das Mitbringen von Produkten, die aus geschützten Tieren hergestellt wurden, ist somit verboten oder erfordert besondere Genehmigungen. Verstößt der Reisende wissentlich oder unwissentlich gegen diese Regelungen, erwarten ihn hohe Geld- oder sogar Gefängnisstrafen.
Solche Produkte sind Elfenbeinschnitzereien, Riesenmuscheln, Korallen-schmuck, Brillengestelle aus Schildkrötenpanzer (Schildpatt), Handtaschen oder Schuhe aus Reptilienleder, Pelze und Felle, präparierte oder ausgestopfte Tiere oder gar lebende Exemplare wie Papageien, Vogelspinnen oder Reptilien als exotische Haustiere.
Mit Postern und Informationsmaterial wirbt der IFAW für einen rücksichtsvollen Souvenirkauf. Die Faltblätter verbreiten mehrere Reiseveranstalter für den IFAW und können auch kostenfrei beim IFAW bezogen werden. An den Flughäfen von Berlin, Bremen, Dresden, Hamburg und Münster/Osnabrück veranschaulichen Exponate in IFAW-Vitrinen, welche Souvenirs gemieden werden sollten.
"Viele Leute glauben, dass hinter dem Handel mit derartigen Produkten kriminelle Banden stecken. Aber in Wirklichkeit geht weit mehr als die Hälfte der Zigtausende jährlich beschlagnahmter Produkte auf das Konto von Touristen" erläutert Kleß.
Der IFAW rät den Reisenden, anstelle von Urlaubs-Souvenirs aus Tieren lieber
landestypisches Kunsthandwerk beispielsweise aus Keramik, Textilien oder Draht
zu erwerben.
Für weitere Informationen, Interviews oder Bildmaterial:
Andreas Dinkelmeyer
Tel. +040-866 500 15
Mobil: +0173– 622 75 39
E-mail: adinkelmeyer@ifaw.org
Bei Souvenirs aus Pflanzen, Tieren oder deren Bestandteilen sollten sie generell äußerst vorsichtig sein. Am besten verzichten Sie grundsätzlich auf Mitbringsel dieser Art. Foto © IFAW/D. Willetts












