Im gesamten europäischen Raum (mit Ausnahme hochalpiner Regionen) gab es in der Vergangenheit Wölfe. Doch bereits im 18. und 19. Jahrhundert wurden sie in weiten Teilen West- und Mitteleuropas ausgerottet. Heute gibt es nur noch nennenswerte Restpopulationen in Spanien, in Italien, auf dem Balkan, in Skandinavien und im östlichen und südlichen Polen. Der Wolfsbestand in Westpolen und Ostdeutschland hingegen ist erst im Wiederaufbau und hängt unter anderem von regelmäßigen Einwanderungen aus den östlich gelegenen Verbreitungsräumen ab.
Gesetze
gegen Ausrottung und Verfolgung
Aus
diesem Grunde genießt der Wolf (mit Ausnahme von den nördlichen Regionen von
Spanien und Griechenland) in der Europäischen Union den höchsten Schutzstatus.
Dies bedeutet, er ist im Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
aufgenommen, die besagt: „Für die Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten von
gemeinschaftlichem Interesse müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden“.
Auf der Roten Liste in Deutschland galt der Wolf bis vor kurzem als ausgestorben
und genießt daher nach dem Bundesnaturschutzgesetz beziehungsweise der
Bundesartenschutzverordnung ebenfalls den höchsten Schutz. Aufgrund dieser
Gesetzeslage ist es verboten, Wölfe „mutwillig zu beunruhigen oder ohne
vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“ sowie ihre
Lebensstätten „ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“.
Sowohl national als auch international ist der Wolf durch die
Europäische Union geschützt. Dennoch gibt es in Deutschland nach wie vor
illegale Tötungen. In Norwegen und der Schweiz werden Wölfe sogar systematisch
geschossen.
Es ist zum Heulen! Foto © IFAW
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Jagd
auf Wölfe - Erlaubt oder verboten?
Gesetzlicher Status und Populationsgrößen in
Europa
Obwohl Wölfe in Europa geschützt sind, gibt es nach wie vor illegale Tötungen.
Foto © IFAW












