Sollte Ihnen ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft auferlegt haben, an uns eine Zahlung zu leisten, so möchten wir Ihnen folgende Hinweise mitgeben:
- Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft informiert uns schriftlich über die Höhe der Geldauflage und die Fälligkeit sowie eventuelle Ratenvereinbarungen. Wir teilen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mit, ob die Zahlung erfolgt oder nicht erfolgt.
- Wir sind nicht befugt, Nachlässe oder Aufschübe zu gewähren. Dies darf allein das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft, das Ihnen die Zahlung auferlegt hat .
- Bitte zahlen Sie ausschließlich auf unser folgendes IFAW Bußgeld-Sonder-Konto: IFAW, Kontonummer 35454205 bei Postbank Hamburg, BLZ 200 100 20
- Geben Sie bitte im Verwendungszweck den Namen der auferlegenden Stelle und deren Aktenzeichen an (z.B. STA Irgendwo 90 Js 9999/06).
- Für die Zahlung einer Geldauflage an uns dürfen wir Ihnen keine Spendenbescheinigung erteilen, da die Zahlung durch Sie nicht freiwillig erfolgt.














