Wenn Sie als Richter, Staats- oder Amtsanwaltschaft eine Geldauflage nach §56b Nr. 2 StGB und §153a Nr. 2 StPO einer gemeinnützigen Organisation zuweisen möchten, so laden wir Sie ein, den IFAW zu berücksichtigen. Auch wenn dies mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden sein kann. Der IFAW unterstützt Sie hierbei gerne.
- Bezahltmeldungen werden Ihnen immer sofort nach Zahlungseingang gemeldet, vorzugsweise per E-Mail oder Telefax.
- Im Falle einer Nicht-Bezahlung ergeht nach ein paar Tagen eine Nicht-Bezahltmeldung.
- Sollten Sie für interne Zwecke Statistiken benötigen über die Höhe und Anzahl zugewiesener Geldauflagen, können wir dies gern für Sie tätigen.
Ihr Ansprechpartner für Geldauflagen ist Jens Oelgardt. Er ist als ehrenamtlicher Richter am Hamburger Sozialgericht tätig.
Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt zu haben. Sie können per E-Mail Unterlagen über uns anfordern.
Direktlink zur Anforderung von Aufklebern und Überweisungsträgern
Ihr Ansprechpartner:
Jens Oelgardt
IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
Telefon (040) 866500-18
Fax (040) 866500-22
E-Mail joelgardt@ifaw.org














