Schlange, Elefant und Koralle sollen zu Hause bleiben.
Viele dieser Arten stehen bereits unter dem strengen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA, englisch CITES). Das Mitbringen von Produkten, die aus geschützten Tieren hergestellt wurden, ist somit verboten oder erfordert besondere Genehmigungen. Verstößt der Reisende wissentlich oder unwissentlich gegen diese Regelungen, erwarten ihn hohe Geld- oder sogar Gefängnisstrafen.
Solche Produkte sind Elfenbeinschnitzereien, Riesenmuscheln, Korallen-schmuck, Brillengestelle aus Schildkrötenpanzer (Schildpatt), Handtaschen oder Schuhe aus Reptilienleder, Pelze und Felle, präparierte oder ausgestopfte Tiere oder gar lebende Exemplare wie Papageien, Vogelspinnen oder Reptilien als exotische Haustiere.
Mit Postern und Informationsmaterial wirbt der IFAW für einen rücksichtsvollen Souvenirkauf. Die Faltblätter verbreiten mehrere Reiseveranstalter für den IFAW und können auch kostenfrei beim IFAW bezogen werden. An den Flughäfen von Berlin, Bremen, Dresden, Hamburg und Münster/Osnabrück veranschaulichen Exponate in IFAW-Vitrinen, welche Souvenirs gemieden werden sollten.
"Viele Leute glauben, dass hinter dem Handel mit derartigen Produkten kriminelle Banden stecken. Aber in Wirklichkeit geht weit mehr als die Hälfte der Zigtausende jährlich beschlagnahmter Produkte auf das Konto von Touristen" erläutert Kleß.
Der IFAW rät den Reisenden, anstelle von Urlaubs-Souvenirs aus Tieren lieber landestypisches Kunsthandwerk beispielsweise aus Keramik, Textilien oder Draht zu erwerben.